Für Wohnwagen, Wohnmobile, Mobilheime bzw. Zelte stehen großzügige Plätze von 100 bis 250 qm zur Verfügung. Die Grundpauschale versteht sich einschließlich Wasser und Abwasser. Strom wird nach
Verbrauch abgerechnet. Ein PKW-Stellplatz ist inklusive.
Info vom Landkreis Cuxhaven: Feuerstätten auf Campingplätzen Anwendung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes bei dauerhaft abgestellten Wohnwagen und Wohnmobilen Info Lkr-Cuxh-Feuerstaetten.pdf PDF-Dokument [1.6 MB]